Donnerstag, 11. Juli 2024

Wie geht es weiter mit dem BGE. Teil II

 Wenn das BGE aber ein Aspekt in der Gesellschaftsgestaltung ist, dann stellt sich die Frage, wie man überhaupt den Bereich der Gesellschaft in den Blick bekommt. Eine Möglichkeit wäre zu fragen, in welcher Gesellschaft will ich leben. Heute haben wir in den Medien oft bloss die Diskussion, gegen was sollen wir sein und was sollen wir ablehnen, so als ob dies die wichtigen Themen wären. Tatsächlich, also statt negativ sich in die Welt zu stellen und darüber zu sprechen, wogegen wir sind, sollten wir darüber reden, wofür wir sind. Wäre dies nicht viel angemessener und viel konstruktiver im Zusammenleben? Wird dieser Aspekt berücksichtigt, käme man zur Frage: In welcher Gesellschaft will ich leben? Welche Gesellschaften sind angemessen. Um diese Frage beantworten zu können, wäre zu schauen, an welchen Parametern, an welchen Werten wollen wir uns dabei orientieren. Ein bedeutender Bereich, wären die Grundrechte und Menschenrechte, da diese das Individuum im Blick haben und dessen Anliegen und Bedürfnisse. Wenn wir also der Meinung sind, dass nicht Gruppen ein Vorrecht haben, gegenüber anderen Gruppen oder gar Individuen, wenn wir also der Meinung wären, dass der einzelne Mensch in erster Linie in den Mittelpunkt zu stellen ist, dann heben wir auf die Grundrechte und Menschenrechte ab, die wir dann zur Grundlage unserer Betrachtung machen.


Schauen wir uns die gegenwärtige Politik an. Sie besteht in erster Linie aus dem Zurückhalten der Bürgerinteressen und Zur-Seite-schieben der Bewohner -Anliegen, statt dass diese stärker in den Mittelpunkt geraten würden. Heute haben wir in der Politik in erster Linie entweder nationalistische Anliegen oder eine Art Staatssozialismus, der über die Köpfe der Bewohner hinweg geht und das Soziale und den Arbeitsbereich regelt. Beide Wege sind nicht optimal für die Bürgeranliegen. Beides müsste ersetzt werden, durch andere Vorgehensweisen. Eine Bürgergesellschaft hätten wir auf der Ebene, dass wir uns gegenseitig gleichwertig behandeln und so uns gegenübertreten und die Anliegen der Mitmenschen immer auf eine sachliche Ebene heben und so einen besseren Umgang miteinander hätten. Unter einen Hut zu bringen, wäre einmal das, was wir unsere eigenen Anliegen nennen und dann angemessen wahrzunehmen, was die Bedürfnisse und Angelegenheiten der Mitmenschen sind und dass wir diesen ebenfalls Rechnung tragen. Gutes Beispiel dafür, ist die heutige Sozialgestaltung. Wenn wir durch die Stadt laufen und das Elend von Mitmenschen wahrnehmen, wissen wir eigentlich sofort, dass die gesellschaftlichen Umstände nicht richtig sind. Es kann schnell die Meinung entstehen, die Situation, die schlechte Situation der Mitmenschen, sei von diesen selbst in irgendeiner Art verursacht. Dies sollte uns aber nicht Grundlage sein, für das eigene Urteil. Stattdessen ist es wichtig, sich anzuschauen, wie wir konkret die Sozialgestaltung in der Gesellschaft handhaben. Im Zusammenhang mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen, haben viele Menschen genau dies getan. Man kann nicht sagen, dass die heutige Sozialgestaltung in der Gesellschaft richtig und gut ist. Im Gegenteil, sie ist in weiten Teilen schlecht und unangemessen. Genau da wäre zum Beispiel anzusetzen, wenn wir überlegen, in welcher Gesellschaft wollen wir leben, dass genau in diesen Bereichen und auch in der Arbeitsweltgestaltung weitere Verbesserungen und Änderungen wirksam werden. Das BGE ist somit nicht eine Eintagsfliege, sondern im Gegenteil, der Einstieg in die Wahrnehmung der Gesellschaft als Aufgabenbereich. Es ist nicht möglich, ständig nur aufs Privatleben zu schauen, wenn man einmal erkannt hat, dass die Situation im Privatleben verknüpft und verbunden ist, mit den Entscheidungen im Öffentlichen Raum, in der Politik, in der Gesellschaft.