In Deutschland heisst es Bedarfsgemeinschaft oder Lebensgemeinschaft, in der Schweiz heisst es Konkubinat. Dabei geht es darum, dass man zusammenlebenden Menschen unterstellt, dass sie füreinander finanziell gerade stehen sollen. Diese Unterstellung durch Behörden und staatliche Einrichtungen ist eine schlechte Sozialgestaltung.
Zwei Überlegungen sind bezüglich dieser Ausrichtung zu verwenden. Einmal, dass es tatsächlich Gemeinschaften geben sollte, in denen der Einzelne durch diese unterstützt wird und der zweite Gedanke ist jener, dass der Gemeinschaftsbegriff in diesem Fall nicht korrekt angewendet wird.
Die staatlichen Einrichtungen und soziale Gesetzgebung wollen den Einzelnen in eine private Beziehung gestellt sehen, und diese private Beziehung soll die Verantwortung übernehmen, für den einzelnen Menschen zu sorgen, wenn dieser finanziell nicht in der Lage ist, sein Leben zu gestalten. Dieser Ansatz ist nicht richtig. Die Gemeinschaft, ist aber durchaus der richtige Weg. Sie soll aufkommen für den Einzelnen. Aber es ist nicht die kleine Gemeinschaft, also die Privatbeziehung, sondern ist die große Gemeinschaft, die Gesellschaft, die für den Einzelnen Sorge tragen muss und für ihn da sein sollte. Das ist das, was wir eigentlich als Aufgabe haben zu erkennen und wir sind jetzt auf einem Weg, dies deutlicher zu machen, z.B. mit dem BGE-Gedanken.